Abschlüsse

Überblick über die gegenwärtig an der Freien Waldorfschule Filstal möglichen staatlichen Abschlüsse.
Grundlage für alle Prüfungen ist die jeweils gültige Prüfungsordnung, die in der Schule eingesehen werden kann.
(Stand: Frühjahr 2009)

Der Hauptschulabschluss

Der Hauptschulabschluss kann ab Klasse 9 in jeder Klassenstufe zum Ende des Schuljahres abgelegt werden. Dabei handelt es sich um eine waldorfeigene, staatlich anerkannte Prüfungsform. Die Leistungen der in der jeweiligen Klasse unterrichteten Fächer werden neben dem üblichen Waldorfzeugnis in Noten (auf Hauptschulniveau, Klasse 9) dargestellt. In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss die erteilte Note durch eine schriftliche Klausur aus dem laufenden Unterricht belegt werden.
Das Notenzeugnis wird durch das staatliche Schulamt mit dem Hauptschulabschluss gleichgestellt, wenn die Bestehensrichtlinien der Hauptschule erfüllt sind.
Der Hauptschulabschluss wird von der Schule nur in Ausnahmefällen und nach Absprache angeboten. Ansprechpartner sind die jeweiligen Klassenbetreuer der Klassen.

 

Realschulabschluss und Fachhochschulreife

Beide Prüfungen finden in Klasse 12 statt. Am Ende der 11. Klasse werden die Schüler, die bis zu diesem Zeitpunkt gemeinsam unterrichtet wurden, durch die Klassenkonferenz in die Realschul- und die Fachhochschulreife-Gruppe geteilt. Dabei werden vor allem der aktuelle Leistungsstand des Schülers, seine Arbeitshaltung, seine Zuverlässigkeit in Hinblick auf die Erledigung der Hausaufgaben und seine Anwesenheit im Unterricht bewertet.
Es muss gewährleistet sein, dass der anstehende Stoff in der vorgegebenen Zeit bewältigt und die Prüfungen bestanden werden können. Die Klassenkonferenz informiert jedes Elternhaus schriftlich noch vor Ablauf der 11. Klasse über ihre Entscheidung.
In Zweifelsfällen kann zu diesem Zeitpunkt ausnahmsweise die Aufnahme in die Fachhochschulreifegruppe mit einer Probezeit erfolgen, die es der Schule erlaubt, den Schüler nicht zur Prüfung zuzulassen bzw. den Schulbesuch vorzeitig zu beenden.

 

Der Realschulabschluss

Der Realschulabschluss ist eine landesweite, zentrale Prüfung, die bundesweit anerkannt wird. Die Prüfungsaufgaben sind mit denen an staatlichen Realschulen identisch. Eine Ausnahme bildet die Mathematik. Dort wird ein Teil der Aufgaben unserem Stoff der 12. Klasse angeglichen. Schriftlich geprüft wird in Deutsch, Englisch und Mathematik. In diesen Fächern sind mündliche Nachprüfungen auf Wunsch des Schülers möglich. Im Englischen erfolgt im ersten Schulhalbjahr zusätzlich eine mündliche Prüfung (= EuroKom), die gegenüber dem übrigen Teil der Englisch-Prüfung zur Hälfte zählt.
Ein weiterer Bestandteil des Realschulabschlusses ist die mündliche Fächerübergreifende Kompetenzprüfung. Sie besteht aus einer Präsentation zu einem bestimmten Thema und einem daran anknüpfenden Prüfungsgespräch. Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung wird als Gruppenprüfung durchgeführt, wobei jeder Schüler eine individuelle Note erhält. Bestanden hat die Realschulprüfung, wer in den schriftlichen Fächern und zugleich in allen Fächern mindestens die Durchschnittsnote 4,0 erreicht und in keinem Fach ein "ungenügend" erhalten hat. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt oder der Hauptschulabschluss erworben werden.
Ansprechpartner für konkrete Fragen ist zurzeit Herr Wangler.

 

Die Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife ist eine zentrale, landesweite Prüfung, aber speziell für die Waldorfschulen. Nur Schüler, die Waldorfschüler ab Klasse 9 waren, können diese Prüfung ablegen. Sie gilt uneingeschränkt in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz. Studienmöglichkeiten in anderen Bundesländern sind eventuell nach Absprache mit der einzelnen Hochschule möglich.
Die Fachhochschulreifeprüfung gliedert sich in zwei Teile, in den schulischen und in den berufsbezogenen (praktischen) Teil.
Im schulischen Teil werden die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schriftlich geprüft. Mündliches Prüfungsfach ist die Biologie. Geschichte, Physik und Sport oder Musik stellen so genannte Hospitationsfächer dar, in denen die durch den unterrichtenden Fachlehrer erteilten Jahresnoten übernommen werden, sofern sich ein staatlicher Kollege durch eine Hospitation von der Qualität des Unterrichtes überzeugt hat.
Bestanden hat den schriftlichen Teil, wer in allen Fächern und zugleich in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie mindestens die Durchschnittsnote 4,0 erreicht und in keinem Fach ein "ungenügend" erhalten hat. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Im berufsbezogenen Teil findet die Prüfung in einem der Fächer Plastizieren, Schreinern oder Malen statt. Schon zu Beginn der 11. Klasse hat sich der Schüler für eines dieser Fächer entschieden, welches dann zwei Jahre als ausschließliches handwerklich-künstlerisches Fach unterrichtet wird. Als Teil der Prüfung ist in der 12. Klasse eine Jahresarbeit anzufertigen. Diese wird benotet. Daneben finden eine praktische Prüfung und eine mündliche Einzelprüfung in Kunstgeschichte bzw. in Fachkunde statt. Die Endnote errechnet sich zu gleichen Teilen aus den Leistungen in allen drei Prüfungs-teilen.
Der berufsbezogene Teil ist bestanden, wenn diese Durchschnittsnote mindestens 4,0 beträgt und keine dieser Noten "ungenügend" ist.
Der schulische und der berufsbezogene Teil können auch unabhängig voneinander bestanden werden. Der berufsbezogene Teil kann auch extern durch eine abgeschlossene Lehre im handwerklichen Bereich erworben werden. Speziell für die Waldorfschüler verlangt das Kultusministerium die Ableistung eines zusätzlichen praktischen Jahres, bevor die Fachhochschulreife Gültigkeit erlangt. Ein erstes Lehrjahr erfüllt diese Bedingung. Zivildienst wird nicht anerkannt. Welche Tätigkeiten für das praktische Jahr in Frage kommen, beschreibt eine Handreichung des Regierungspräsidiums Stuttgart. Für konkrete Fragen gibt es in jeder Freien Waldorfschule in Baden-Württemberg einen Ansprechpartner.
In der Freien Waldorfschule Filstal ist dies zurzeit Herr Ehni.

 

Das Abitur

Das Abitur ist eine landesweite, zentrale Prüfung, die in Klasse 13 abgelegt wird.
Die Aufgaben sind mit denen an den Allgemeinbildenden Gymnasien identisch. Für die Schüler entspricht der Eintritt in die Abitursklasse einer Neuaufnahme, die einen neuen (Zusatz-)Vertrag mit der Schule erfordert. In diesem Vertrag wird unter anderem eine Rücktrittsklausel vereinbart, die der Schule das Recht einräumt, den Schüler nicht zur Prüfung anzumelden. Dies wird rechtzeitig vor dem amtlichen Meldetermin am 1. Februar schriftlich mitgeteilt.
In die Abiturgruppe aufgenommen kann nur werden, wer die Fachhochschulreifegruppe in Klasse 12 besucht hat. Das Fachhochschulreife- und das künftige Abiturskollegium beraten gemeinsam, welche Schüler in die Abiturklasse aufgenommen werden sollen. Voraussetzung hierfür ist ein Notendurchschnitt von in der Regel mindestens 2,5 in der Fachhochschul-reifeprüfung sowohl in den schriftlichen als auch in allen Fächern. Auch die Leistungen in Französisch müssen diesem Niveau entsprechen. Zudem müssen die Leistungsfähigkeit und die Einsatzbereitschaft des Schülers ein Bestehen des Abiturs gewährleisten. Anfang Dezember eines jeden Jahres wird vom Abiturkollegium der Leistungszwischenstand ermittelt und dem Schüler mitgeteilt.
Schriftlich geprüft werden im Abitur zurzeit die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Geschichte. Dabei kann der Schüler selbst bestimmen, welche beiden Fächer mit dem Faktor 12 und welche mit dem Faktor 8 gewertet werden sollen. Mündlich geprüft werden zur Zeit Französisch, Biologie, Sport, Musik oder Bildende Kunst (ein weiteres Fach kann in Ausnahmefällen zusätzlich angeboten werden). Französisch und ein weiteres dieser Fächer werden tatsächlich geprüft. Zwei der anderen Fächer werden hospitiert. In einem der tatsächlich mündlich geprüften Fächer ist es dem Schüler möglich, eine so genannte Präsentationsprüfung abzulegen. Die Auswahl trifft die Schule in Abstimmung mit den Schülern. Die mündlichen Fächer werden 4-fach gewichtet.
Bestanden hat die Prüfung, wer in keinem Fach 0 Punkte und in zwei der schriftlich geprüften Fächer sowie in einem tatsächlich mündlich geprüften und in einem Hospitationsfach mindestens 5 Punkte von insgesamt 15 Punkten einfa-cher Wertung erreicht hat. In den schriftlichen Fächern müssen mindestens 200, in den mündlichen Fächern mindestens 80 Punkte erreicht werden. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Ansprechpartner für konkrete Fragen ist zurzeit Herr Leibfarth.

 

Erarbeitet und verabschiedet in der Oberstufenkonferenz der Freien Waldorfschule Filstal.
Dezember 2008

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